Page 28 - Wiener Rotes Kreuz - Ausbildungszentrum - Bildung im Zentrum 2025
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Förderungen für

          pflegende Angehörige





          Damit sich pflegende Angehörige durch eine professionelle
          oder private Ersatzpflege vertreten lassen bzw . Kurse
          zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung
          absolvieren können, kann eine finanzielle Unterstützung
          gewährt werden . Es können nur nachgewiesene Kosten
          berücksichtigt werden .
                                                                                   Mehr Informationen

                                                                                   Für Auskünfte können Sie sich auch an das
                                                                                   Bürger*innenservice im Sozialministerium
         Zuwendungen für Pflegekurse         kursen einschließlich Schulungen oder   wenden:
         Zuwendungen aus dem Unterstützungs-  fachlicher Anleitung zuhause durch   Telefon: 0800 201 611
         fonds für Menschen mit Behinderung   nahe Angehörige von pflegebedürftigen   buergerservice@sozialministerium .at
         können ab 1.1.2023 bei Vorliegen einer   Personen verbessert werden, womit
         sozialen Härte (Einkommen) an nahe   die häusliche Pflege erleichtert und zur   www .sozialministeriumservice .at/
         Angehörige einer Person mit Anspruch   Prävention gegen physische und psychi-  Angehoerige/Pflege_und_Betreuung/
         auf Pflegegeld ab der Stufe 1 gewährt   sche Überlastungen beigetragen werden   Pflegende_Angehoerige/Unterstuetzung_fuer_
         werden, die an einem oder mehreren   soll. Die Zuwendung kann auch für online   pflegende_Angehoerige .de .html
         Kursen zur Wissensvermittlung im    zu absolvierende Pflegekurse gewährt
         Bereich Pflege und Betreuung teil-  werden.
         nehmen.
                                             Die maximale Zuwendung pro pflegebe-
         Mit dieser Zuwendung soll die Möglich-  dürftiger Person beträgt jährlich 200 €.
         keit der Inanspruchnahme von Pflege-
         28  PFLEGE UND BETREUUNG
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