Page 31 - Medizinprodukte Katalog 2025
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
WRK Handel und Dienstleistungen des Wiener Roten Kreuzes GmbH (nachfolgend
„WRK GmbH“)
für die Miete von Medizinprodukten und anderen Gebrauchsgegenständen
Stand: APRIL 2025
1. Geltungsbereich 6. Lieferung und Liefervorbehalt
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für (1) Die WRK GmbH wird den Mietgegenstand samt mitver
sämtliche Mietverträge, die zwischen der WRK GmbH mietetem Zubehör binnen 14 Tagen ab Einlangen der An
als Vermieterin und einem/r ihrer KundInnen (nachfol frage des Kunden an die vom Kunden bekannt gegebenen
gend „der Kunde“) als Mieter geschlossen werden und Adresse liefern, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
zwar in ihrer im Zeitpunkt der Anfrage des Kunden je (2) Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, verständigt
weils gültigen Fassung. die WRK GmbH den Kunden schriftlich oder telefonisch
(2) Mündliche Nebenabsprachen, sofern sie von uns nicht von dem voraussichtlichen Liefertermin und ersucht ihn,
schriftlich bestätigt werden, haben keine Gültigkeit. All sich dazu zu äußern, ob er unter diesen Voraussetzun
fällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gen an seinem Angebot festhalten möchte. Hält der
kommen nicht zur Anwendung. Kunde nicht an seinem Angebot fest, werden gegebe
nenfalls bereits geleistete Zahlungen rückabgewickelt.
2. Vertragspartner
(3) Sollte die WRK GmbH während der Bearbeitung der
Der Mietvertrag wird mit der Bestellung feststellen, dass der angeforderte Mietge
WRK Handel und Dienstleistungen des Wiener Roten Kreu genstand nicht verfügbar ist, so wird der Kunde darüber
zes GmbH, Nottendorfer Gasse 21, 1030 Wien unverzüglich schriftlich oder telefonisch informiert.
Firmenbuchnummer: FN 134138m (4) Die WRK GmbH ist nicht für Lieferausfälle oder verzö
HG Wien, UID: ATU39121400 gerungen verantwortlich, welche durch höhere Gewalt,
Telefon: +43 (0) 1 79 580-0 Streiks, Unfälle, Wetter oder Verkehrsbehinderungen
Fax: +43 (0) 1 79 580-9000 verursacht werden.
EMail: office@w.roteskreuz.at (5) Für die Lieferung und erforderlichenfalls Montage des
geschlossen. Mietgegenstands und/oder Einschulung des Kunden
fällt eine einmalige Liefer und (bei Medizinprodukten)
3. Vertragsabschluss eine Montage bzw. Einschulungsgebühr an. Deren
Durch Anfrage per Telefon, EMail, Bestellschein oder Web Höhe ergibt sich, je nach Mietgegenstand, aus den je
shop stellt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss weils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgewie
eines Mietvertrages über eines der von der WRK GmbH an senen Beträgen, die auf S.3 des MedizinprodukteKata
gebotenen Medizinprodukte oder sonstigen Gebrauchs logs sowie bei den jeweiligen Produkten zu finden sind.
gegenstände (zB Tiefkühlboxen, Mikrowellen). Das jeweilige 7. Mietzins, Rechnungslegung & Zahlungsbedin-
Produkt/der Gebrauchsgegenstand wird in der Folge als „der
Mietgegenstand“ bezeichnet. Die WRK GmbH bestätigt den gungen
Eingang des Angebots, wodurch der Vertrag zustande kommt. (1) Die Höhe des Mietzinses ergibt sich aus den jeweils zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für den Mietgegen
4. Vertragsbeginn, Vertragsdauer stand und das mitvermietete Zubehör ausgewiesenen Be
(1) Der Mietvertrag zwischen der WRK GmbH und dem trägen. Diese sind bei den jeweiligen Produkten zu finden.
Kunden wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und (2) Angegebene Beträge in allen Publikationen (Jahres
kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von angebot, Angebotsflyern, Webshop etc.) verstehen sich
einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats inklusive aller gesetzlichen Steuern und Abgaben.
schriftlich gekündigt werden. (3) Die WRK GmbH behält sich vor, einmal jährlich eine
(2) Das Recht zur vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Anpassung des Mietzinses sowie der Gebühren für Ab
Grund bleibt hiervon unberührt. holung und Endreinigung entsprechend der Verände
(3) Vertragsbeginn ist der Tag der Zustellung bzw. Überga rungsrate des von der Bundesanstalt für Statistik Aust
be des Mietgegenstandes an den Kunden. Ab diesem ria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015 oder des
Tag ist der Mietzins entsprechend des Punktes 7 dieser an seine Stelle tretenden Index vorzunehmen, sofern
AGB zu leisten. eine solche erforderlich ist, um die gewohnten Quali
tätsstandards aufrecht erhalten zu können.
5. Erfüllungsort a. Ausgangsbasis für die Berechnung der Anpassung ist
(1) Erfüllungsort ist die vom Kunden bekanntgegebene Lie der für den Monat des Vertragsbeginns verlautbarte
feradresse. Wert.
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