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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der WRK Handel und Dienstleistungen des Wiener Roten Kreuzes GmbH
(nachfolgend „WRK GmbH“)
Stand: März 2021
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen WRK GmbH als
Verkäuferin und Ihnen als Käufer (nachfolgend „Besteller“) geschlossen werden und zwar in ihrer im Zeit-
punkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung.
(2) Mündliche Nebenabsprachen, sofern sie von uns nicht schriftlich bestätigt werden, haben keine Gültigkeit.
Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des „Bestellers“ kommen nicht zur Anwendung.
2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag bzw. Dienstleistungsvertrag wird mit der
WRK Handel und Dienstleistungen des Wiener Roten Kreuzes GmbH,
Nottendorfer Gasse 21
1030 Wien
Firmenbuchnummer: FN 134138m
HG Wien
UID: ATU39121400
Telefon: +43 (0) 1 79 580-0
Fax: +43 (0) 1 79 580-9000
E-Mail: office@w.roteskreuz.at
geschlossen.
3. Vertragsabschluss
Durch Bestellung per Telefon, E-Mail, Bestellschein oder Webshop stellen Sie als Besteller ein verbindliches
Angebot zum Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages. Die WRK GmbH bestätigt den Eingang der
Bestellung, wodurch der Vertrag zustande kommt.
4. Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung erfolgt aufgrund des Gewährleistungsrechts gemäß §§ 922 ff ABGB. Demnach ist
die Gewährleistung die gesetzlich angeordnete, verschuldensunabhängige Haftung der WRK GmbH für
Mängel, die bei der gekauften Ware bzw. Dienstleistung zum Zeitpunkt der Übergabe bereits veranlagt
bzw. vorhanden waren. Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten und nicht bereits bei der
Übergabe veranlagt bzw. vorhanden waren, sind von der Gewährleistung nicht erfasst.
(2) Gegenüber Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes beträgt die Frist zur Geltendmachung
der Gewährleistung bei beweglichen Sachen 2 Jahre ab Übergabe der Ware/Erbringung der Dienstleis-
tung.
(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Frist zur Geltendmachung der Gewährleistung bei beweglichen
Sachen 6 Monate. Die Beweislastumkehr des § 924 AGBG ist gegenüber Unternehmern nicht anwendbar.
Voraussetzung für die Geltendmachung der Gewährleistung durch den Unternehmer ist die Mängelrüge
gemäß § 377 UGB, die schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe
der Ware, vorzunehmen ist.
(4) Gewährleistung erfolgt durch kostenlose Behebung des nachgewiesenen Mangels oder Austausch der
Ware innerhalb angemessener Frist. Sind Behebung und Austausch nicht möglich oder mit unverhältnis-
mäßig hohen Kosten verbunden, wird eine angemessene Preisminderung, oder, sofern es sich nicht um einen
geringfügigen Mangel handelt, eine Wandlung des Vertrages gewährt.
5. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist die vom Besteller bekanntgegebene Liefer- und Versandadresse.
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