Page 60 - A4 SPZ Katalog 2021
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6. Lieferung und Liefervorbehalt
(1) Die WRK GmbH versendet bzw. erbringt die bestellten Waren oder Dienstleistungen ohne unnötigen
Aufschub, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Bestellung an die vom Besteller angegebene
Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Ist eine fristgerechte Warenversendung oder Erbringung der Dienstleistung nicht möglich, verständigt die
WRK GmbH den Besteller schriftlich oder telefonisch von dem voraussichtlichen Liefer- bzw. Erbringungs-
termin und ersucht ihn, sich dazu zu äußern, ob er unter diesen Voraussetzungen an seinem Angebot fest-
halten möchte. Hält der Besteller nicht an seiner Bestellung fest, werden gegebenenfalls bereits geleistete
Zahlungen rückabgewickelt.
(3) Sollte die WRK GmbH während der Bearbeitung der Bestellung feststellen, dass die bestellte Ware nicht
verfügbar ist bzw. die bestellte Dienstleistung nicht erbracht werden kann, so wird der Besteller darüber
unverzüglich schriftlich oder telefonisch informiert.
(4) Die WRK GmbH ist nicht für Lieferausfälle oder Lieferverzögerungen verantwortlich, welche durch höhere
Gewalt, Streiks, Unfälle, Wetter oder Verkehrsbehinderungen verursacht werden.
(5) Die Höhe der Liefer- bzw. Zustellkosten ergibt sich aus den jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
ausgewiesenen Beträgen, die auf S. 4 dieses Katalogs zu finden sind.
7. Zahlung
(1) Der in Rechnung gestellte Preis ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen 14 Tagen nach Erhalt der
Rechnung ohne Abzug zahlbar.
(2) Die Bezahlung der Ware bzw. Dienstleistung erfolgt wahlweise bar, per Bankomat oder mittels Kreditkarte
(VISA, MasterCard) direkt bei Lieferung, oder aber über Monatsrechnung durch Bankeinzug oder Erlag-
schein. Die WRK-GmbH behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsmodalitäten auszu-
schließen.
(3) Sollte der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, ist er verpflichtet, die gesetzlichen Verzugszinsen
zu tragen. Darüber hinaus werden Mahngebühren in der Höhe von € 4,00 bei der 2. Mahnung sowie € 8,00
bei der 3. Mahnung verrechnet. In weiterer Folge anfallende Kosten des Inkassobüros werden ebenfalls in
Rechnung gestellt. Etwaige Spesenbelastungen von Rücküberweisungen werden zur Verrechnung gebracht.
(4) Angegebene Beträge in allen Publikationen (Jahresangebot, Angebotsflyern, Webshop etc.) verstehen sich
inklusive aller gesetzlichen Steuern und Abgaben.
8. Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der WRK GmbH.
(2) Bei Zahlungsverzug ist die WRK GmbH berechtigt, alternativ zu den in Punkt 7 Abs 3 genannten Rechts-
folgen vom vereinbarten Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen und die Ware abzuholen, ohne dass
dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
9. Rücktritt
(1) Ist der Besteller ein Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, hat er das Recht, von einem im
Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen einer Frist von vierzehn Tagen ab Zustellung der Ware bzw. bei
Dienstleistungen 14 Tage ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.
(2) Um sein Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Besteller mittels telefonischer oder schriftlicher Erklärung (z. B.
ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail oder Telefonanruf) seinen Entschluss, von diesem Vertrag
zurückzutreten, bekannt geben. Bei schriftlichem Rücktritt reicht es zur Wahrung der Rücktrittsfrist aus, dass
die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird. Die Rück-
trittserklärung ist an die in Punkt 2 genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse der WRK GmbH zu senden.
(3) Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
a. es sich bei den bestellten Waren um Waren handelt, die schnell verderben können oder deren Verfalls-
datum schnell überschritten würde;
b. bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn
i. die WRK GmbH auf ausdrücklichen Verlangens des Konsumenten bereits vor Ablauf der Rücktritts-
frist nach Abs 1 mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und
ii. der Konsument darüber informiert wurde, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Rücktritts-
recht verliert und
iii. die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde;
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